Vertreterregelung (Gesamt-Konzern-SBV)

garda, Berlin, Monday, 23.09.2019, 15:43 (vor 1671 Tagen) @ SFliege

Je nachdem welche Krankheit da vorliegt und was die aktuelle SBV derzeit und auch weiter noch kann, wäre auch an einen Rücktritt zu denken, dann wäre der Weg zur Vertretung und zur kompletten Neuwahl frei.

Wird die SBV voraussichtlich wieder leistungsfähig, kann sie sich ja erneut zur Wahl stellen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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