Vertreterregelung (Gesamt-Konzern-SBV)

SFliege, Tuesday, 17.09.2019, 10:15 (vor 1682 Tagen) @ Katrin72

Eine Schwierigkeit gibt es allerdings, denn die Nachwahl eines Stellvertreters muss durch die bestehende und erkrankte Schwerbehindertenvertretung angestoßen werden. d.h. sie muss bei einem förmlichen Wahlverfahren den Wahlvorstand bestellen bzw. bei einem vereinfachten Wahlverfahren durch Aushang oder in sonst geeigneter Weise zur Wahlversammlung einladen. Je nach Erkrankung könnte das vom Krankenbett aus schwierig sein.


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