bevorzugte Berücksichtigung (Einstellung)

Vertigo, Saarland, Wednesday, 18.09.2019, 12:11 (vor 1654 Tagen)

Hallo in die Runde,

ich suche mir mal wieder die Finger wund.
In welchem Paragraphen steht denn, dass schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen sind?
Weiß das jemand?

Habe auch schon im AGG geschaut und nix gefunden.
Im Voraus schon mal Danke für eure Antworten.
Ich werde bei der Suche immer auf §164 SGB XI verwiesen. (Prüfpflicht der Arbeitgeber)

Liebe Grüße

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Gruß
Vertigo


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