bevorzugte Berücksichtigung (Einstellung)

Vertigo, Saarland, Friday, 27.09.2019, 10:24 (vor 1685 Tagen) @ WoBi

Hallo Lieber Wolfgang,

vielen Dank für deine Antwort.
Zwischenzeitlich war ich auf einem Seminar und bekam auf Nachfrage die Antwort, dass dies in der Landesinklusionsvereinbarung stehen würde.
Da habe ich jetzt noch nicht nachgeschaut.
In unserer hausinternen Inklusionsvereinbarung habe ich ebenfalls nachgeschaut und da ist es glücklicherweise auch mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Ich suchte aber einen gesetzlichen § wo dies drin steht, dass schwerbehinderte oder Gleichgestellte Menschen im Bewerbungsverfahren bei "gleicher Eignung" bevorzugt zu berücksichtigen sind.
Leider gibt es wieder scheinbar einen solchen festgeschriebenen § und man muss mit Vereinbarungen und Kommentaren argumentieren.
Es ist schwierig, eine Einstellung durchzusetzen, wenn der Arbeitgeber einen nicht schwerbehinderten Bewerber als noch besser betrachtet, weil er noch mehr mitbringt, als im Stellenprofil gefordert wurde, obwohl der schwerbehinderte Bewerber alles mitgebracht hat, was das Stellenprofil verlangt.
So was ärgert mich immer!!!
Diese "gleiche Eignung" müsste in eine "ausreichende Eignung" umgewandelt werden, denn von den nicht schwerbehinderten Bewerbern hat oft einer noch eine Qualifikation (auch wenn sie nicht benötigt wird) über das Geforderte, so dass der Schwerbehinderte, der ebenfalls geeignet gewesen wäre, aus dem Rennen ist. :-(

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

--
Gruß
Vertigo


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion