GdB und psychische Behinderungen (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 23.09.2019, 15:28 (vor 1676 Tagen) @ Tanja

mehr Urlaub gibt es bei der Gleichstellung allerdings nicht. Bleibt nur die Steuerliche Entlastung die es auch ohne Gleichstellung ab 30% gibt und den verbesserten Kündigungsschutz.

Hallo Tanja,

steuerlich wirkt sich eine Behinderung unter einem GdB von 50 bereits ab einem GdB von 25 (alte Bescheide, insbesondere BG/UK!) aus, wenn:

eine Rente oder etwas ähnliches bezogen wird (Unfallrente, Opferentschädigung, Impfschaden usw.) oder
wenn die körperliche Bewegungsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist (manchmal auch umgangssprachlich das kleine Merkzeichen G genannt), was dann auch mit diesen Worten im Bescheid drin steht oder
wenn die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

In Berlin fügt das Versorgungsamt dann auch das Steuermerkblatt bei mit entsprechenden Hinweisen bei.

Rechtliche Grundlage ist § 33 b EStG in Verbindung mit § 65 EStDV 1955. Bei der Lektüre einiger Googleergebnisse habe ich da übrigens auch ziemlich unscharfe, ungenaue und unvollständige Texte gefunden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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