Keine Angabe bzgl. Schwerbehinderung in Ausschreibung = Indiz von Diskrimin (AGG)

Cebulon, Wednesday, 09.10.2019, 18:48 (vor 1659 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

leider finde ich ein Urteil zu o. g. nicht, aus dem hervorgeht, dass es bereits ein Indiz für eine Diskriminierung von Schwerbehinderten ist, wenn ein entsprechender Passus nicht in der Anzeige steht.

Hallo Katharina, kannst Du auch nicht finden, da es ein solches Urteil und eine solche gesetzliche Pflicht nicht gibt. Ist kein Indiz nach § 164 Absatz 2 SGB IX und AGG, wenn ein solcher Passus oder ähnliche Formulierungen nicht in der Stellenausschreibung stehen ("juristische Lyrik ohne jegliche Verpflichtung").

Gruß,
Cebulon


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