Keine Angabe bzgl. Schwerbehinderung in Ausschreibung = Indiz von Diskrimin (AGG)

SFliege, Tuesday, 15.10.2019, 13:22 (vor 1655 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Cebulon hat völlig korrekt zu Deiner ursprünglichen Frage die folgende Aussage gemacht:

Ist kein Indiz nach § 164 Absatz 2 SGB IX und AGG, wenn ein solcher Passus oder ähnliche Formulierungen nicht in der Stellenausschreibung stehen ("juristische Lyrik ohne jegliche Verpflichtung").

und nun kommt die folgende Frage von Dir:

Aber ein Arbeitsgericht könnte und würde vielleicht sogar ein Fehlen eines solchen Passus entsprechend als Indiz werten?


???


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion