Keine Angabe bzgl. Schwerbehinderung in Ausschreibung = Indiz von Diskrimin (AGG)
Cebulon hat völlig korrekt zu Deiner ursprünglichen Frage die folgende Aussage gemacht:
Ist kein Indiz nach § 164 Absatz 2 SGB IX und AGG, wenn ein solcher Passus oder ähnliche Formulierungen nicht in der Stellenausschreibung stehen ("juristische Lyrik ohne jegliche Verpflichtung").
und nun kommt die folgende Frage von Dir:
Aber ein Arbeitsgericht könnte und würde vielleicht sogar ein Fehlen eines solchen Passus entsprechend als Indiz werten?
???