Keine Angabe bzgl. Schwerbehinderung in Ausschreibung = Indiz von Diskrimin (AGG)
Aber ein Arbeitsgericht könnte und würde vielleicht sogar ein Fehlen eines solchen Passus entsprechend als Indiz werten?
Könnten ja klar aber warum sollen sie damit anfangen wenn sie es bisher nicht getan haben?
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Mit freundlichen Grüßen
Michael