Unterrichtung d. Betroffenen über Verhandlung mit AG (Allgemeines)
Hallo Wolfgang und Danke für Deine Antwort!
Ich bin mir nur unsicher von wegen "Geheimnisverrat" o. ä. ....
Im selben Paragraphen heisst es ja auch :
"7) Die Vertrauenspersonen sind verpflichtet,
1.
ihnen wegen ihres Amtes anvertraute oder sonst bekannt gewordene fremde Geheimnisse, namentlich zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse, nicht zu offenbaren und
2.
ihnen wegen ihres Amtes bekannt gewordene und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnete Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten."
Schöne Grüße