Prävention - Beteiligung der SBV immer wenn Probleme auftreten? (BEM)
Hallo, ich bin neu gewählte VPSchweb und habe folgende Idee:
Kann ich aus § 84(1) SGB IX ableiten, dass die SBV IMMER zu beteiligen ist, wenn mit einem Arbeitnehmer Probleme auftreten> Also auch bei Nicht-behinderten>