Prävention - Beteiligung der SBV immer wenn Probleme auftreten? (BEM)

HorstJaeger, Tuesday, 04.07.2006, 13:18 (vor 6516 Tagen)

Hallo, ich bin neu gewählte VPSchweb und habe folgende Idee:

Kann ich aus § 84(1) SGB IX ableiten, dass die SBV IMMER zu beteiligen ist, wenn mit einem Arbeitnehmer Probleme auftreten> Also auch bei Nicht-behinderten>


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