Teilnahmeberechtigt (Versammlung)

garda, Berlin, Friday, 01.11.2019, 11:54 (vor 1635 Tagen) @ Hans2080

Wer ist Teilnahmeberechtigt? Es geht mir hier nicht um den Arbeitgeber sonder um die Beschäftigten.

Mir ist klar Teilnahme berechtigt sind schwerbehinderte und gleichgestellte aber:
2. dürfen auch Menschen mit Behinderung oder Gleichgestellte Menschen die nicht in der Liste vom Arbeitgeber sind, also nicht dem Arbeitgeber gemeldet sind dran teilnehmen? Weil Offiziell weis ja weder der Arbeitgeber noch ich was davon. Es sei denn der Kollege/in kommt auf mich zu und sagt mir das.

Hallo Hans,

teilnehmen ja aber in ihrer Freizeit. SB-Versammlung ist Arbeitszeit aber das gilt nur, wenn die SB bzw. Gleichstellung dem AG auch bekannt ist. Da kann ja jeder mal den Arbeitsplatz verlassen und hingehen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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