Unwahre Behauptungen führen zur Kündigung! Rechte? (Kündigung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 18.11.2019, 13:27 (vor 1613 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Moin Moin,

also erstens muss ich jetzt mal hier etwas loswerden. Alle Deine Fragen kennen hier im Forum immer nur das Thema AGG bzw. Fragen rund um das Thema Einstellung. In Deinem Profil steht Jobsuchend, kann es sein, dass es bei den Beiträgen um Dich selber geht und Du keine aktive SBV bist?

1. Ich würde imnmer eine Gegendarstellung scheiben und verlangen, dass diese in die Akte kommt, dann landet die Gegendarstellung mit der Akte auch bei den neuen Arbeitgebern. Für eine Kündigungsschutzklage ist es wohl zu spät, aber Du könntest einen Rechtsbeistand aufsuchen, ob hier Straftatbestände wie Verleumdung, Betrug durch Vorspiegelung falscher tatsachen o.ä. bestehen und dagegen gerichtlich vorgehen. Manchmal hilft schon ein anwaltliches Schreiben, dass die/der Verursacher drauf drängt, dieses Schriftstück aus der Akte zu entfernen, ansonsten hilft nur der Prozess, um darüber das Gegenteil zu beweisen.

2. Ggf. würde ich hier in die Offensive gehen, wenn die Rechtsberatung keine Bedenken hat und bei zukünftigen Bewerbungen sagen:" Ja, Sie dürfen in die Akte schauen, aber da ist, wie ich leider zu spät erfahren habe, eine falsche Darstellung enthalten, die zu meiner Kündigung geführt hat, gegen die ich gerichtlich vorgehe. Die Wahrheit sieht so und so aus, und ich kann auch Beweise dafür vorlegen."

Zudem würde ich juristisch / anwaltlich klären, ob ich hier ein Recht habe, dass diese Notiz aus der Akte entfernt wird.

Liebe Grüße

Hendrik


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