Besuch eines SB Mitarbeiters zu Hause (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 28.11.2019, 12:02 (vor 1609 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

Dein Bereich ist der Betrieb.

Hier wird selbst auf die Struktur des Betriebes / der Dienststelle hingewiesen. So ist z.B. die Sinnhaftigkeit eines Hausbesuches bereits gegeben, wenn z.B. die SBV in A ihren Sitz hat, die betreffende Person am Standort B ihren Arbeitsplatz hat und zwischen A und B in C wohnt. Warum sollen beide Personen zum Standort B fahren?
Es sind viele weitere Voraussetzungen für eine Notwendigkeit oder Erforderlichkeit vorstellbar.

Um den Einwand vorzubeugen, dass die betreffende Person nach A kommen könnte. C liegt näher an B ;-). Weiter nutzt die betroffene Person den ÖPNV zur Arbeit nach B und es ist derzeit nicht verantwortbar (Fremd- und Eigengefährdung), dass die betroffene Person am Straßenverkehr teilnimmt.

Tipp zum Datenschutz und Geheimhaltung: Bitte bei der Anforderung/Genehmigung/Abrechnung/.. nicht C mit "unteroberkleindorfhausenriedweiler" angeben. Damit könnte die betroffene Person identifiziert werden.

Aber selbst wenn es kein "Filialbetrieb" ist, handelt die SBV unabhängig und weisungsfrei. Es liegt im Ermessen der SBV ihre Amtsausübung im Ehrenamt durchzuführen.

und muß vom AG nicht vergütet werden.

Dies ist in § 179 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 SGB IX geregelt. Die erforderliche Tätigkeit der SBV ist wie Arbeitszeit zu vergüten.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion