$44 SGB X (Antragstellung / Widerspruch)

MonikaSBV, Wednesday, 11.12.2019, 16:27 (vor 1591 Tagen)

Liebe Forumsfreunde,

ich habe da ein kleines Problem.
Nach einem Widerspruch habe ich keinen positiven Widerspruchsbescheid bekommen. Habe das leider mal über den DGB Rechtsschutz gemacht, hatte da aber keine gute Beratung und das Interesse der RAin war gleich null.Aber egal, habe das Mandat entzogen und mache das jetzt wieder selber.

Ich habe mit dem Rhein-Erftkreis gesprochen und die hatten mir gesagt, ich solle mich mal in Münster mit dem Sachbearbeiter unterhalten, vielleicht wäre da ja trotz Widerspruchsbescheid noch etwas zu machen.
Gesagt, getan...
Dieser Sachbearbeiter sagte mir, ich könne den Widerspruchsbescheid wieder in den vorherigen Stand versetzen, wenn etwas nicht berücksichtigt wurde. Ich sollte den §44 SGB X nutzen, und die noch vergessenen Gesundheitsstörungen zufügen oder auch nicht richtig bewerteten Gesundheitsstörungen anmerken.

Ich habe seit 1990 mittlerweile 5 Melanome gehabt ( in den letzten 5 Jahren nicht mehr ) dafür habe ich aber in den letzten 10 Jahten über 50 Basaliome entfernt bekommen und ein Ende sei nicht abzusehen. In der letzten Untersuchung wurden wieder 13 Basaliome festgestellt :-( Das habe ich mir alles von meiner Hautärztin bescheinigen lassen.

Ich weiß aber auch, das die Klagefrist am 27.12.19 abläuft.

Meine Frage:

Wenn ich das Schreiben nach §44 SGB X jetzt nach Münster schicke, muss ich dann, um die Frist zu wahren noch eine Klage einreichen?

Hat da von Euch jemand Erfahrung oder kann mir jemand helfen? Ich bin da auf Neuland gestoßen mit dem §44?

Vielen Dank an alle und liebe Grüße
Monika :-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion