$44 SGB X (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 12.12.2019, 10:32 (vor 1569 Tagen) @ MonikaSBV

Hallo,

in Baden-Württemberg vertritt die Versorgungsverwaltung die Auffassung, daß Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) und Rücknahme nach § 44 SGB X nicht gleichzeitig nebeneinander vom Antragsteller betrieben werden können.

Da Du bei einem Verfahren auf Rücknahme nach § 44 SGB X mit Ablauf der Klagefrist den vorläufigen Kündigungsschutz gem. § 173 Abs. 3 SGB IX verlieren würdest, würde ich Dir im Zweifelsfall empfehlen, die Klage einzureichen.

Im Übrigen solltest Du mal überprüfen, ob das Versorgungsamt den Beginn der Heilungsbewährung richtig angesetzt hat. Ich habe schon öfter gesehen, daß Versorgungsämter die Heilungsbewährung bereits ab Beginn der Behandlung berechnet haben. Sie darf aber erst mit Feststellung der vollständigen Beseitigung des Tumors beginnen, wobei jedes Rezidiv die Heilungsbewährung neu beginnen läßt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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