Freistellung des SBV in Sparkassen (Freistellung)

SFliege, Monday, 13.01.2020, 09:45 (vor 1558 Tagen) @ Neptunus

Unter 100 Schwerbehinderten gibt es leider keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilfreistellung,
aber ganz klare Rechte diese Tätigkeiten durchführen zu können und bei erforderlichen Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit auch für diese Zeiten einen entsprechenden Ausgleich zu erhalten.

§ 179 Abs. 4 Satz 1 SGB IX
"Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

§ 179 Abs. 6 SGB IX
"Zum Ausgleich für ihre Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben die Vertrauenspersonen Anspruch auf entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge."


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