Freistellung des SBV in Sparkassen (Freistellung)

SFliege, Monday, 13.01.2020, 09:59 (vor 1565 Tagen) @ Neptunus

Natürlich ist die Gewährung einer Teilfreistellung nicht ausgeschlossen,
es steht aber dem Arbeitgeber frei, ob er eine Teilfreistellung gewährt.

In Inklusionsvereinbarungen könnte z.B. ein Anspruch auf Teilfreistellung geregelt werden.
siehe z.B. 14.3.7.2 in den Inklusionsrichtlinien des öffentlichen Dienstes in Bayern


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