Freistellung des SBV in Sparkassen (Freistellung)
Natürlich ist die Gewährung einer Teilfreistellung nicht ausgeschlossen,
es steht aber dem Arbeitgeber frei, ob er eine Teilfreistellung gewährt.
In Inklusionsvereinbarungen könnte z.B. ein Anspruch auf Teilfreistellung geregelt werden.
siehe z.B. 14.3.7.2 in den Inklusionsrichtlinien des öffentlichen Dienstes in Bayern