Nachhaltige Störung eines Vertrauensverhältnisses zwischen AN und AG (Allgemeines)

MatthiasNRW, Monday, 13.01.2020, 14:42 (vor 1536 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Es geht mir darum, entsprechende Gründe zu "finden".

Wie sieht es z. B. aus mit:

- fehlerhafte Arbeit
- Streit mit Kollegen
- unseriöses Verhalten gegenüber Kunden
- unkollegiales Verhalten gegenüber Kollegen
- wiederholtes Vergessen der Stechuhr bei Pausen
- Mobbing/Bossing durch Kollegen/Vorgesetzte
- Arbeitnehmer klaut an der Arbeit

Gibt es eigentlich so eine Art "Welpenschutz" bei z. B. psychisch Erkrankten? Dass z. B. bei o. g. oder anderen Beispielen bei einem normalen Arbeitnehmer mind. eine mittlere Fahrlässigkeit vorliegt und es zur Abmahnung kommt/kommen muss, bei einem Arbeitnehmer, der eine psychische Erkrankung hat und diese natürlich auch nachweisen kann, dasselbe Vergehen mit nur leichter Fahrlässigkeit eingestuft wird und somit nur zu einer Ermahnung kommt/kommen darf?

Gibt es da Beispiele in der Rechtsliteratur und vielleicht passende Urteile?

Wenn ein entsprechender GdB aufgrund der psychischen Beeinträchtigungen vorliegt, wäre neben der arbeitsrechtlichen Konsequenz der Abmahnung auch ein Präventionsverfahren im Sinne des § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.

--
Gruß
Matthias


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