Nachhaltige Störung eines Vertrauensverhältnisses zwischen AN und AG (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 14.01.2020, 08:52 (vor 1565 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Liebe Katharina,

eigentlich ist jedes Wort zu viel, aber egal.
Du schreibst auf Deinem Profil SBV zu sein und kennst nicht die Einschätzung, ab wann das Vertrauensverhältnis bei welcher personalrechtlichen Verfehlung nachhaltig gestört sein kann? Zudem bist Du umgeschulte Personalkraft, auch von daher müsstest Du dieses von Arbeitgeberseite her wissen.
Zudem müsste es Dir als SBV bekannt sein, dass bei behinderungsbedingten Verstößen ein erhöhter Kündigungsschutz besteht, da das Integrationsamt hier die volle Ermessensentscheidung hat und der Arbeitgeber bei einer Störung zwar keinen Welpenschutz heranziehen kann und bei einer Verfehlung von Schwerbehinderten diese durchaus gleich behandeln kann, aber die Verpflichtung nach SGB IX hat, bei einer nachhaltigen Störung, die das Arbeitsverhältnis gefährden kann, ein Präventionsverfahren durchzuführen, um zu klären, wie sich die Störung beseitigen lässt. Dieses ist das zusätzliche Schutzrecht, einen Welpenschutz gibt es nicht. Zudem kann, wenn z.B. jemand behinderungsbedingt immer zu spät kommt und es dem Arbeitgeber möglich ist, eine Gleitzeit mit späterem Dienstantritt vereinbart werden (zurückzuführen auf § 164,4 Punkt 4 SGB IX). Diese elementaren Schutzrechte kennt eigentlich jede SBV, die länger im Amt ist.

Daher sehe ich Dein Profil als deutlich unglaubwürdig an.

Zudem ist dieser Thread - mal wieder - so allgemein gehalten, dass keine/r weiß, worauf Du abzielst. Willst Du in einem konkreten Fall wissen, wie dort die Auswirkungen sind, dann schildere diesen (wie übrigens alle anderen hier auch).

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion