Nachhaltige Störung eines Vertrauensverhältnisses zwischen AN und AG (Allgemeines)

Georgina, Tuesday, 14.01.2020, 13:20 (vor 1562 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Es geht mir darum, entsprechende Gründe zu "finden".

Wie sieht es z. B. aus mit:

- fehlerhafte Arbeit
- Streit mit Kollegen
- unseriöses Verhalten gegenüber Kunden
- unkollegiales Verhalten gegenüber Kollegen
- wiederholtes Vergessen der Stechuhr bei Pausen
- Mobbing/Bossing durch Kollegen/Vorgesetzte
- Arbeitnehmer klaut an der Arbeit
Gibt es eigentlich so eine Art "Welpenschutz" bei z. B. psychisch Erkrankten? Dass z. B. bei o. g. oder anderen Beispielen bei einem normalen Arbeitnehmer mind. eine mittlere Fahrlässigkeit vorliegt und es zur Abmahnung kommt/kommen muss, bei einem Arbeitnehmer, der eine psychische Erkrankung hat und diese natürlich auch nachweisen kann, dasselbe Vergehen mit nur leichter Fahrlässigkeit eingestuft wird und somit nur zu einer Ermahnung kommt/kommen darf?

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Das ist alles sehr fiktiv, da sich jede Behinderung anders im Alltag auswirkt und es sicher eine Einzelfallentscheidung ist, welches "vergehen" der Behinderung zuzurechnen ist und wo die Grenze der Toleranz liegen müsste.
Diebstahl wäre sicher nur durch eine Kleptomanie zu entschuldigen ;-)

Spass beiseite:
Wenn es um das Verhalten im Kundekontakt geht, müsste man sich die Frage nach einer Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz stellen.
Auch eine psychische Behinderung ist kein Freibrief für Fehlverhalten - der AG hat bei Themen wie Mobbing auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Mitarbeitern!


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