Tendenzbetrieb, Mutter- und Tochtergesellschaften (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 20.01.2020, 07:42 (vor 1557 Tagen) @ StephanT

Für mich stellt sich u.a. die Frage, kann ein Verband e.V., wenn er denn als Tendenzbetrieb gelten würde, Tochtergesellschaften, Stiftungen usw. gründen und trotzdem als Tendenzbetrieb gesehen werden?

Hallo Stephan,

das ist steuerrechtlich sehr wohl möglich. Stiftungen sowieso, wenn der Zweck passend ist, Tochtergesellschaften auch, wenn sie notwendig sind um eine förderliche praktische Tätigkeit umzusetzen.

Kleines Beispiel: das evangelische Johannesstift in Berlin betreibt eine Buchhandlung und ein Café um damit Einnahmen zu erzielen die dem Hauptbetrieb zugute kommen und um Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Hier haben wir zwar eine KdÖR statt eines e.V. bei deinem Fall aber das Prinzip ist gleich. Nennt sich steuerrechtlich "Zweckbetrieb".

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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