Tendenzbetrieb, Mutter- und Tochtergesellschaften (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.01.2020, 08:59 (vor 1530 Tagen) @ StephanT

Hallo,

es kommt auf die jeweilige konkrete Struktur an.
§ 118 BetrVG erstreckt den Schutz nicht nur auf Betriebe, sondern auch auf Unternehmen, wenn diese überwiegend Zwecke des § 118 Abs. 1 BetrVG verfolgen. In einem Konzern muß dann für jedes eigene Tochterunternehmen geprüft werden, ob es Tendenzschutz geltend machen kann.

In einem kirchlichen Konzern kann das dann zur Folge haben, daß zB eine "Service-GmbH", in die Putz- und Küchenkräfte ausgegliedert wurden, nicht nur keinen Tendenzschutz hat, sondern überhaupt keine kirchlichen Privilegien mehr hat und auf einmal das BetrVG statt MAV-Recht gilt.

Die Rechtsprechung des BAG ist sehr einzelfallbezogen und je nach Senat nicht ganz einheitlich.
Im Zweifelsfall muß halt professioneller Rechtsrat eingeholt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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