Basis Monatsgehalt (AGG)

WoBi, Thursday, 30.01.2020, 12:52 (vor 1546 Tagen)

Hallo zusammen,

habe gerade eine Diskussion mit meinem neuen Arbeitgebervertreter über die Höhe des Monatsgehaltes bei einer AGG-Entschädigung, wenn ein Bewerber klagen würde. Ich will die Beteiligung der SBV/BR bereits vor der Stellenausschreibung wieder durchsetzen. Dies wurde durch den Neuen geändert. Es sei zu viel Aufwand, also Kosten.

Der Arbeitgeber ist der Meinung, dass nur der Einstiegsbetrag der Entgelttabelle gezahlt werden müsse. Ich bin der Meinung, dass dem Bewerber das erzielbare Gehalt z.B. eines vergleichbaren Kollegen zustehen würde. Denn wir erhalten fixes tarifliches Zusatzgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatseinkommen und Erfolgsprämie.

Weiter ist der Arbeitgeber der Meinung, dass nur maximal 3 Monatsgehälter bezahlt werden müssten. Dem habe ich Widersprochen und darauf hingewiesen, dass dies nur gelte, wenn der Bewerber ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wäre. Dies aber der Arbeitgeber ggf. vor Gericht nachzuweisen habe. Da die Beschäftigungsquote erfüllt wird, sieht er dieses gelassen. Die besondere Erörterung braucht nicht beachtet zu werden, selbst wenn die SBV/BR nicht einverstanden wären.

Gibt es Grundlagen um gegen diese Kosten-Nutzen-Rechnung anzugehen?

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Gruß
Wolfgang


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