Basis Monatsgehalt (AGG)

WoBi, Tuesday, 04.02.2020, 12:16 (vor 1543 Tagen) @ wurzelkasper

Hallo wurzlkasper,

eine Diskriminierung wird nach dem AGG mit dem Monatsgehalt als Basis und der Einordnung nach Ermessen des Gerichts "bestraft". Eine Diskriminierung einer Hilfskraft ist billiger als die eines Facharbeiter. Höhere Strafen gibt es bei einer Führungskraft. Die monetäre Entschädigung einer Diskriminierung hängt von der Wertigkeit der beworbenen betrieblichen Stellung ab und nicht von der eigentlichen Tat.

Der Personalleiter rechnet das Monatsgehalt klein, indem Bewerber so gestellt werden, als wenn maximal nur ein Monat gearbeitet worden wäre. Oder wie er es ausdrückt, überhaupt nicht gearbeitet worden ist. Was eigentlich zutrifft. Es werden keinerlei tarifliche Anspruche, die von der Betriebszugehörigkeit abhängen, berücksichtigt. Des weiteren berücksichtigt er die Wahrscheinlichkeit eines Verfahrens, welches in den niedrigen Gehaltsstufen als gering angesehen wird.

Für ein § 100 BetrVG-Verfahren muss der Betriebsrat mitmachen. Hier ist ein Fall abzuwarten, der nicht zu Lasten der Kollegen geht und hohe Erfolgsaussichten hat.

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Gruß
Wolfgang


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