Keine Einladungspflicht bei falscher Bewerbung (AGG)

sirri, Friday, 14.02.2020, 03:28 (vor 1531 Tagen)

Hallo,

AG schreibt eine TZ-Stelle mit 19,5 Stunden aus. Schwerbehinderte nicht offensichtlich ungeeignete Bewerbin bewirbt sich und gibt ihre Schwerbehinderung im Anschreiben an.

Sie schreibt allerdings im Betreff Bewerbung um die Vollzeitstelle als ...

Da der AG aber keine Vollzeitstelle ausgeschrieben und zu besetzen hat, liest er die Bewerbung auch nicht zu Ende und erteilt eine Absage.

Hätte der AG sie aber dennoch einladen müssen, weil der Betreff, das Verwechseln von Vollzeit mit Teilzeit ja durchaus mal.passieren kann, besonders wenn man mit copy and paste arbeitet, oder hat der AG korrekt unangreifbar gehandelt, weil man von einer, auch schwerbehinderten, Bewerberin erwarten darf, dass diese weiß, dass Vollzeit und Teilzeit zwei unterschiedliche Dinge sind und ein solcher Fehler bei einer (ernstgemeinten) Bewerbung einfach nicht passieren darf?

Was meint ihr?

Auch, wenn ich pro Bewerberin wäre, dürfte der AG im Recht sein, oder!?

Danke.

Gruß


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