Keine Einladungspflicht bei falscher Bewerbung (AGG)

garda, Berlin, Friday, 14.02.2020, 08:16 (vor 1533 Tagen) @ sirri

Hallo Sirri,

sorry aber das sind direkte Rechtsauskünfte und die wird dir hier niemand im Forum geben. Das müsste ein Anwalt beurteilen.

Was genau ist denn dein Interesse daran?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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