Antrag auf Gleichstellung= Verlust der Unbefristung (Gleichstellung)

WoBi, Friday, 21.02.2020, 12:44 (vor 2118 Tagen) @ SBV_Dresden_VONO

Hallo,

es sind zwei unterschiedliche Vorgänge und Behörden.
Die Feststellung der Behinderung erfolgt durch das Integrationsamt bzw. der landesspezifischen Stelle.
Eine Gleichstellung als arbeitsmarktpolitische Maßnahme durch die Agentur für Arbeit.

Durch einen Antrag auf Gleichstellung wird nicht in die Feststellung einer Behinderung eingegriffen.

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Gruß
Wolfgang


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