Antrag auf Gleichstellung= Verlust der Unbefristung (Gleichstellung)

Georgina, Friday, 06.03.2020, 07:31 (vor 1510 Tagen) @ Birgit

die Gleichstellung hat doch nichts mit der Befristung des GdB zu tun....wenn der GdB unbefristet ist und sich
gesundheitlich nichts ändert bleibt der auch mit Gleichstellung wie er ist.

Der GdB gilt so lange, bis ein neuer Bescheid ergeht. Das passiert immer dann, wenn das Versorgungsamt nach einer Nachuntersuchung zu dem Schluss gekommen ist, dass sich entweder die persönlichen oder die gesetzlichen Voraussetzungen geändert haben.
Anlass zu einer NU kann ein Änderungsantrag sein - ebenso aber auch eine Prüfung von Amtes wegen. Letztere kann terminiert sein (befristeter GdB) oder darüber hinaus vom Amt zu jeder Zeit durchgeführt werden.
Auch bei unverändertem Zustand kann der GdB abgesenkt werden, wenn die VersMedV eben einen deutlich niedrigeren Bewertungskorridor vorsieht als noch vor x Jahren.


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