Antrag auf Gleichstellung= Verlust der Unbefristung (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 24.02.2020, 13:50 (vor 1515 Tagen) @ SBV_Dresden_VONO

Moin Moin,

den Antrag auf Gleichstellung stellt man bei der Agentur für Arbeit.
Hierfür ist neben dem GdB von 30-40 auch das Vorliegen von deutlichen Einschnitten auf der Arbeit oder eine andere möglichst behinderungsbedingt begründbare Gefährdungslage oder die Notwendigkeit der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes eine zwingende Voraussetzung.

Das Versorgungsamt wird nicht informiert. Es ändert sich also nichts am GdB und an dessen Gültigkeitsdauer.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion