Inklusionsbeauftragter (Allgemeines)
Wir sind eine eigenständige GmbH mit rund 90 Mitarbeitern.
Bisher hat der Arbeitgeber keinen Schwerbehindertenbeauftragter
bestellt, da angeblich im gesamten Konzern keine Beauftragte
gibt.
Plötzlich erklärte der alleinige Geschäftsführer, daß er selbst
die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten übernimmt und die
erforderlichen Anzeigen (Integrationsamt) vornimmt.
Ist diese Vorgehensweise möglich, da dies bedeutet
daß die Geschäftsführung sich selbst überwacht.Danke für jede Antwort.
Hey,
nach meiner Ansicht ja.
Denn im § 181 SGB IX steht:
§ 181:Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden. Der Inklusionsbeauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."