Inklusionsbeauftragter (Allgemeines)

WoBi, Monday, 24.02.2020, 12:13 (vor 2431 Tagen) @ Hotte

Hallo,

vielleicht hat der Geschäftsführer gelernt, dass eine Nichtbestellung eines Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX ein Indiz für eine Benachteiligung eines behinderten Bewerbers nach dem AGG darstellen kann.

Durch die Doppelfunktion kann sowohl der Geschäftsführer, als auch der Inklusionsbeauftragte Ansprechpartner der SBV sein. Z.B. wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Inklusionsbeauftragte angeschrieben werden, damit er auf die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Geschäftsführung hinwirkt.
Also bei Schreiben immer schön auf die jeweilige Funktion hinweisen bzw. zwei getrennte Schreiben adressieren.

Im Rahmen der Ordnungswidrigkeiten nach § 238 SGB IX kann der Geschäftsführer oder/und der Inklusionsbeauftragte angezeigt werden, wenn sie ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen. Denn der Inklusionsbeauftragte vertritt den Arbeitgeber verantwortlich.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion