Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben (Gleichstellung)

garda, Berlin, Monday, 24.02.2020, 15:19 (vor 1515 Tagen) @ MissLizzie

Kann man Widerspruch einlegen und gleichzeitig einen neuen Antrag auf Schwerbehindungerung stellen, in der Hoffnung einen GdB von 50 zu erhalten?

Hallo,

du kannst selbstverständlich beides tun, allerdings solltest du der AfA nicht auf die Nase binden, dass jetzt auch noch eine Verschlimmerung läuft, sonst legen die den Fall auf Eis bis zur Entscheidung über die Verschlimmerung.

In einem Widerspruch können natürlich weitere Gründe eingeführt werden. Hier noch mein Hinweis, dass es bei jeder Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit einen Widerspruchsausschuss gibt. Im Rahmen des Widerspruchs empfehle ich daher als letzten Satz:

Sollten sie dem Widerspruch nicht abhelfen, beantrage ich die mündliche Verhandlung vor dem zuständigen Widerspruchsausschuss.

Zur Sitzung des Widerspruchsausschusses muss der Antragsteller persönlich erscheinen und darf sich Unterstützung in Form z. B. der SBV mitbringen. Das geht deutlich schneller als eine Klage vor dem Sozialgericht, die dann immer noch möglich ist.

Ob ein Verschlimmerungsantrag sinnvoll ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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