Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 24.02.2020, 17:14 (vor 1520 Tagen) @ garda

Hallo,

natürlich kann der Antragsteller in der Widerspruch noch neue Gründe anführen. Und auch die SBV kann noch eine frei formulierte ergänzende Stellungnahme abgeben, die der Antragsteller dann seiner WS-Begründung beilegt.
Und die Sicherung eines Home-Offices ist durchaus als "Behaltensalternative" ein Grund zur Gleichstellung.

@garda: Es tut mir leid, aber das hier

du kannst selbstverständlich beides tun, allerdings solltest du der AfA nicht auf die Nase binden, dass jetzt auch noch eine Verschlimmerung läuft, sonst legen die den Fall auf Eis bis zur Entscheidung über die Verschlimmerung.

ist nicht richtig. Die AA darf wegen eines laufenden GdB-Erhöhungsantrages einen Antrag auf Gleichstellung nicht "auf Eis" legen. Das wäre ein schwerer Pflichtverstoß der AA.
Denn der Gesetzgeber hat auch ausdrücklich die Gleichstellung als Mittel gegen eine "Schutzlücke" bei lang dauernden GdB-Verfahren vorgesehen. Die AA hat die Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung zu würdigen und zügig zu bescheiden. Hat der Erhöhungsantrag Erfolg im Sinne eines GdB von mindestens 50, tritt die Gleichstellung zurück.

--
&Tschüß

Wolfgang


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