Aufbewahrung Akte ausgeschiedener SB (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.03.2020, 11:14 (vor 1499 Tagen) @ Lombardi

Hallo,

Nach endgültigem Ausscheiden eines Beschäftigten bist Du nicht mehr gesetzlich zuständig. Personenbezogene Daten des ausgeschiedenen Beschäftigten müssen daher spätestens am Tag nach dem Ausscheiden zwingend vernichtet. Das gebietet schon der gesetzliche Grundsatz der "Datensparsamkeit".

Wir informieren unsere Beschäftigten schon beim Erstgespräch in unserer Datenschutzerklärung darüber und bieten Ihnen an, die Daten ausgedruckt zu bekommen, bevor wir sie löschen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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