Personalratssitzung Umlaufverfahren (Sitzung)
Hallo,
ist doch ganz einfach. Wenn von den Inhalten der Beschlüsse/ Maßnahmen AUCH Schwerbehinderte betroffen sind und die SBV nicht vollumfänglich beteiligt wurde um so ihre Themen/ Sichten einbringen konnte, sollte sie vom Recht der Aussetzung dieser Beschlüsse/ Maßnahmen Gebrauch machen. Dann müsste alles auf Anfang gehen. Mal sehen wie lange es dann so weiterläuft.
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mfg Monica