Sicherung der BR Arbeit während Coronakrise (Sitzung)

Cebulon, Friday, 27.03.2020, 18:30 (vor 1484 Tagen) @ Nobi69

Habe gerade nochmal Rücksprache mit dem BRV gehalten, er sagte, es ist kein Ausschuss, also auch keine Beteiligung der SBV ...

Darauf, ob ein BR-Gremium als Ausschuss bezeichnet wird oder nicht, kommt es nicht zwingend an. Da ist dieser Vorsitzende offenbar nicht auf der Höhe der Zeit und „klebt“ am Gesetzeswortlaut. Wenn Eilantrag beim Arbeitsgericht, dann aber zügig einreichen, weil sonst das Arbeitsgericht aus rein formalen Gründen zurückweisen könnte. Vergl. beispielsweise einstweilige Verfügung des VG Frankfurt vom 16.10.2003, 23 LG 5583/03 (V). Und zur Rechtsfrage einer Entscheidungsdelegation siehe den zutreffenden Beitrag von Wolfgang.

Bei uns hat der BR in seiner letzten Sitzung vor einer Woche beschlossen, dass der geschäftsführende BR (5 Pers.) ... alle im Zusammenhang mit der Pandemie stehenden Beschlüsse trifft.

Vergleiche z.B. sinngemäß LAG München, Beschluss vom 14.11.2008, 5 TaBV 36/08 (PR-Vorstandssitzung), LAG Kiel, 10.09.2008, 3 TaBV 26/08, II 2 b ee (BR-Arbeitsgruppen), und br 4/2007, Seite 104 (Betriebliche Kommission). Auch solche „Gremien“ werden nicht als „Ausschüsse“ bezeichnet, dennoch wurde SBV-Teilnahmerecht jeweils durch Rspr. bzw. Literatur klar bestätigt - weil echte Entscheidungsdelegation, diese Gremien also statt dem BR/PR entscheiden - eben wie ein Ausschuss. Das sollte eigentlich auch ein BRV kapieren. Steht so in jedem Standardkommentar zum SGB IX und BetrVG, beispielsweise Düwell, HaKo-BetrVG, § 32 Rn. 47.

Gruß,
Cebulon


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