Kirchliches Arbeitsgericht - staatliches Arbeitsgericht (Kirche)
Welches Gericht ist bei Streitigkeiten (kirchlicher Arbeitgeber) zuständig für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Verstoß gegen § 176 Abs 2 SGB IX, wenn man sich einzig auf diesen Paragraphen beruft?
Gegenfrage: Welches Kirchenrecht (MVG.EKD oder welche regionale MAVO) gilt denn hier? Der § 176 SGB IX hat keinen zweiten Absatz.
Gruß,
Cebulon