Kirchliches Arbeitsgericht - staatliches Arbeitsgericht (Kirche)
und es gibt ein kirchliches Arbeitsgericht und eine MAV.
Das war nicht die Frage. Wenn es keine kirchlichen Arbeitsgerichte gäbe, wären ohnehin stets die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig. Offene Kernfrage war und ist: Welche MAVO oder welches MVG gilt denn nun für diese MAV?
Gruß,
Cebulon