Kirchliches Arbeitsgericht - ordentliches Arbeitsgericht (Kirche)
Hallo,
der § 52 der MAVO des Bistums Paderborn verweist ausdrücklich nicht auf das kirchliche Schlichtungs- bzw. Einigungsstellenverfahren der §§ 40ff, sondern verweist in Abs. 5 auf "weitergehende Rechte" aus dem SGB IX:
https://www.diag-mav-pb.de/medium/17-12-15%20MAVO%20Lesefassung%20PB.pdf?m=178760
Da die Verfassung einschließlich Zuständigkeit der kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit des Bistums nicht im Netz zu finden ist, könnte es durchaus sein, daß dieser § 52 Abs. 5 MAVO Paderborn den Weg in die zivile Arbeitsgerichtsbarkeit öffnet.
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&Tschüß
Wolfgang