Reihenfolge der SBV Vertreter (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 20.05.2020, 10:15 (vor 2345 Tagen) @ Heiberlin

Hallo,

daß die Reihenfolge der Stellvertretung zwingend einzuhalten ist, ist in Literatur und Rechtsprechung unumstritten. Da reicht der Blick in jeden einschlägigen Kommentar.

Allerdings entsteht natürlich durch Deine GPR-Freistellung eine "Ehrenamtskonkurrenz", die sich natürlich auf die Erledigung von SBV-Arbeit auswirkt und von der VP bei der Zuweisung von Aufgaben berücksichtigt werden kann und muß. Und die Vertretung von sb-AN durch Stellvertreter ist nunmal kein Wunschkonzert, sondern orientiert sich strikt an den zugewiesenen Aufgaben.
Auch du solltest Dir dringend Gedanken machen, wie und in welchem Umfang Du durch Deine GPR-Freistellung für SBV-Arbeit überhaupt noch zur Verfügung stehst. Du kannst zwar auf die Reihenfolge pochen, aber damit blockierst Du allerdings unter Umständen SBV-Arbeit, wenn die VP wegen Deiner Nichtverfügbarkeit trotzdem keine weitere Stellvertretung heranziehen kann.

Der Sachverhalt sollte im direkten Gespräch mit der VP geklärt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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