Reihenfolge der SBV Vertreter (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 20.05.2020, 10:41 (vor 2345 Tagen) @ Heiberlin

Hallo Heiberlin,

weitere Informationen zum Doppelmandat unter A-Z und z.B. unter https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26942

Zwei Freistellungen sind "doppelt gemoppelt" und nimmt dem jeweiligen anderen Ehrenamt Zeitkapazitäten weg. Die SBV ist ein "Einpersonengremium" und weitere Freistellungen der stellvertretenden Mitglieder kann in Hunderterschritten, analog einer ständigen Heranziehung nach § 178 Abs.1 Satz 5 SGB IX, erfolgen. Der Wählerwille, der durch die Reihenfolge vorgegeben ist, ist zu berücksichtigen.

Durch Teilfreistellungen in den jeweiligen Ämter könnten diese Zeiten an andere Mitglieder weitergegeben werden, damit die Arbeit des jeweiligen Gremiums nicht unter dem "Zeitentzug" leidet.

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Gruß
Wolfgang


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