Zwang zur Benutzung des Aufzugs (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 26.05.2020, 12:01 (vor 1425 Tagen) @ Watzl

Hallo,

diese Anordnung ggü. einem schwerbehinderten AN fällt mE ganz klar unter den § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Die SBV wäre über diese Absicht vorher zu unterrichten und anzuhören. Ist dies nicht geschehen, sollte die SBV die Maßnahme aussetzen und den AG auffordern, diese Maßnahme zu begründen.
Je nach formulierung dieser Anordnung käme evtl. im Bereich der Betriebsverfassung auch noch ein Mitbestimmungsrecht des BR gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 in Betracht.

Die Ausführungen meiner Vorposter würde ich "umdrehen":
Im Normalfall wäre eine derartige Anordnung aus meiner Sicht ganz klar ein völlig rechtswidriger Eingriff des AG in das Persönlichkeitsrecht des AN. Der AG müßte also schon recht detailliert und fundiert darlegen, warum im konkreten Einzelfall ein derartiger Eingriff gerechtfertigt sein könnte bzw. auf welchem sachlichen Grund sich eine derartige Anordnung stützt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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