Zwang zur Benutzung des Aufzugs (Allgemeines)
Mit Einvernehmen meine ich das der Arbeitgeber vorher mit Mitarbeiter und SBV die Maßnahme besprochen und ggf. die Mitbestimmung mit dem BR erfolgt ist.
Gruß Paul
Mit Einvernehmen meine ich das der Arbeitgeber vorher mit Mitarbeiter und SBV die Maßnahme besprochen und ggf. die Mitbestimmung mit dem BR erfolgt ist.
Gruß Paul
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