Freistellung des Stelli bei längerer AU der SBV (Allgemeines)

daha, Kiel, Thursday, 28.05.2020, 07:58 (vor 1423 Tagen)

Guten Morgen in die Runde,
zuerst ein paar Fakten: wir haben >100 SB/GL-Beschäftigte, ich habe eine halbe Freistellung (ich weiß, dass ich eine volle beantragen könnte:-) )
ich war Anfang des Jahres für ca. 3 Monate erkrankt und werde leider wieder für mehrere Wochen ausfallen. Muss der AG jetzt für die Zeit meines erneuten Ausfalls meine Stellvertreterin auf Antrag auch freistellen. Ich meine das so im SGB IX . Sie ist ja dann die SBV und hat ein Recht auf Freistellung nach §179(4) SGB IX.
Ich freue mich auf die Antwort(en) und sende liebe grüße aus dem z Zt. sonnige Norden


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