Freistellung des Stelli bei längerer AU der SBV (Allgemeines)

lysanne, Wednesday, 26.01.2022, 17:10 (vor 792 Tagen) @ Cebulon

Hallo, ich bin nachgerückt und jetzt 1. Stellvertreterin.
Wenn die Vertrauensperson (zu 100 % freigestellt) 1 Woche im Urlaub ist, dann bin ich doch auch in dieser kurzen Zeit komplett freigestellt für die SBV-Arbeit. Mein AG verlangt, dass ich ihm genau sage, was ich in der Zeit mache und die Vertrauensperson hat ihm gesagt, bis auf zwei Sprechstunden wäre nichts geplant gewesen. Ich habe aber mehrere Telefonate geführt und ich war auf einer Fortbildung und habe die Unterlagen die ich doch bekommen habe, dann in der Zeit gelesen, weil ich ja noch recht frisch bin und mich weiterbilden muss.
Ich habe es so verstanden, dass ich in der Vertretung die selben Rechte und Pflichten habe, also auch die komplette Freistellung und ich dem AG keine genaue Auskunft geben muss.
Ist das so richtig?
Herzlichen Dank
Lysanne


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