Freistellung des Stelli bei längerer AU der SBV (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 29.05.2020, 15:35 (vor 1399 Tagen) @ daha

Ich war Anfang des Jahres für ca. 3 Monate erkrankt und werde leider wieder für mehrere Wochen ausfallen. Muss der AG jetzt für die Zeit meines erneuten Ausfalls meine Stellvertreterin auf Antrag auch freistellen.

Gute Frage. Ob für Stellvertretung Anspruch auf förmliche Freistellung anzunehmen ist, ist fraglich. Jedenfalls wird davon auszugehen sein, dass der Umfang der erforderlichen Bedarfsfreistellung des stellv. Mitglieds bei einer solchen Langzeitvertretung mit > 100 sbM nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX dem Freistellungsumfang der verhinderten VP entspricht, so dass fiktiv (faktisch) von einer Vollfreistellung des stellv. Mitglieds auszugehen ist, die der Arbeitgeber zu tolerieren hat, ohne dass sie förmlich ausgesprochen ist, weil ansonsten die Amts- bzw. Organtätigkeit der SBV behindert würde.

Gruß,
Cebulon


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