Tätlicher Angriff (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 29.05.2020, 09:27 (vor 1427 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,

hier muß der AG natürlich reagieren. Je nach Umständen kann dies sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung darstellen ohne vorherige Abmahnung.
Falls Du im Bereich des BetrVG tätig bist, könntest Du auch auf den BR zugehen und ihn bitten, sich Gedanken über den § 104 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__104.html
zu machen.
Außerdem bleibt dem Opfer natürlich auch die Möglichkeit, eine Anzeige wegen Körperverletzung zu stellen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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