SBV-Personalrat (Allgemeines)

Luculus, Sunday, 07.06.2020, 00:14 (vor 1420 Tagen) @ albarracin

Hallo,

die Wahrnehmung sämtlicher Rechte durch die SBV, bei denen die gewählte Reihenfolge der Stellvertreter nicht eingehalten wird, ist eigentlich rechtsunwirksam, da nicht gesetzlich gedeckt.
Bekommt zB ein Stelli, der nicht herangezogen werden durfte, Daten von anderen Personen - zB im Rahmen von Bewerberverfahren - zu sehen, befinden sich alle Beteiligten an der Datenweitergabe schon tendenziell in einem strafrechtlich relevanten Bereich.
Auch kann natürlich ein nicht rechtmäßig herangezogener Stelli von allen Beteiligten abgelehnt werden - zB von Bewerbern im Rahmen eines Bewerberverfahrens.

Auch ein AG, der zuerst "mitspielt", kann natürlich jederzeit sämtliche Handlungen der SBV unter diesen gesetzwidrigen Vorzeichen ablehnen. Spätestens im Konfliktfall dürfte daher dieses "Mitspielen" des AG daher nicht mehr gegeben sein.

Was da in Eurem Betrieb gemauschelt werden soll, ist hochgradig gesetzwidrig.

Danke für die Einschätzung. Dann bleibt nur der Rücktritt des 1. Stellies und dann muss die neue Vertrauensperson ohne aktive Stellies weitermachen. Wenn die Belastung zu groß wird bleibt noch der Rücktritt und eine Neuwahl.

Gemauschel hat einen sehr negativen Touch. So wie du schreibst strafrechtlich relevant, hochgradig gesetzwidrig... sollte man sich wohl besser nicht ehrenamtlich als SBV engagieren wenn man dabei mit einem Bein im Gefängnis steht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion