Bewertung vom "im wesentlichen gleicher Eignung" (Einstellung)

bf-sbv, Tuesday, 09.06.2020, 08:05 (vor 1410 Tagen)

Hallo zusammen,

die Vertrauensperson an meiner Diensstelle ist vor kurzem ohne Ankündigung aus dem Amt ausgeschieden, der 1. SV dann kurz danach, und ich habe jetzt die Pole Position eingenommen. Natürlich sind alle Kurse etc. derzeit gestrichen, ich darf mir also weitgehend selbst helfen. Da hat es mich natürlich gefreut, dass ich dieses Forum gefunden habe.

Zu Beginn würde ich gerne eine etwas allgemein gehaltenere Frage stellen, ich bin mir da oft etwas unsicher, wie ich diesen Punkt für mich und die (potentiellen) Beschäftigten sinnvoll umsetzen kann. Es geht darum, Bewerber auf eine Stelle hinsichtlich ihrer Eignung zu bewerten.

Aktueller Fall:
Die Dienststelle schreibt "Erfahrung im Bereich der Hochschul- / Universitätsverwaltung" in die Ausschreibung. Ein(e) Bewerber(in) übt den Job bisher in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen aus. Die Dienststelle lehnt den / die Bewerber(in) ab. Es gibt interne Bewerbungen, bei denen alle geforderten Kriterien erfüllt sind. Die bisherige Vertrauensperson hätte hier mitgeteilt, dass der / die Bewerber(in) mit SB nicht eingeladen werden muss, weil die im wesentlichen gleiche Eignung nicht gegeben ist.

Würdet ihr das genau so sehen?


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