Bewertung vom "im wesentlichen gleicher Eignung" (Einstellung)

WoBi, Tuesday, 09.06.2020, 10:20 (vor 1414 Tagen) @ bf-sbv

Hallo bf-sbv,

im aktuellen Newsletter für die Interessensvertretung 06-2020 vom KomSem steht:
"Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch
Die Verletzung der Verpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers, einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, begründet regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Behinderung.
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.01.2020, 5 Sa 128/19"

In der Urteilsbegründung sind Hinweise und Verweise zur Beurteilung der Geeignetheit von Bewerbern und zur Erfüllung der Ladepflicht zu einem Vorstellungsgespräch bei öffentlichen Arbeitgebern genannt.

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Gruß
Wolfgang


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